Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bieten wir in einem öffentlich zugänglichen System einen vertraulichen Rahmen, um Meldungen und mögliche Beschwerden an einen von uns beauftragten Ansprechpartner direkt einzureichen. Sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch externe Dritte können von dieser Möglichkeit jederzeit Gebrauch machen und ihre Anliegen übermitteln.
Die Basis für die Abwicklung von Beschwerden zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist die LkSG Verfahrensordnung, die einen einheitlichen und dokumentierten Prozess für alle Beteiligten sicherstellt.
Der Verhaltenskodex für Lieferanten regelt unsere Erwartung an alle Geschäftspartner zu integrem und transparentem unternehmerischen Handeln im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Lokale Nähe, partnerschaftliche Zusammenarbeit
Kurze Wege und Mehrwegverpackungen
Am Stammsitz in Traunreut erhält HEIDENHAIN von rund 800 Lieferanten Waren zur Herstellung der Produkte. Davon sind rund 10 % weniger als 50 km entfernt. Der Warentransport wird so teilweise über den eigenen Werksverkehr abgewickelt, was zu optimierten Routen und weniger Emissionen führt. 70 % der zugelieferten Materialien werden in Mehrwegverpackungen transportiert, was weniger Abfälle bedeutet.
Lokale Versorgung auch in der Kantine
Auch bei der Versorgung der Mitarbeiter am Stammsitz in Traunreut achten wir auf kurze Transportwege und verantwortungsvolle Partner: für frische, hochwertige und nachhaltig beschaffte Speisen und Getränke. Von den 24 Lieferanten der Kantine sind 14 im Umkreis von weniger als 50 km ansässig. Wir beziehen z. B. Eier und teilweise auch Fleisch von ausgewählten Bio-Bauernhöfen oder unseren Kaffee aus lokalen Röstereien.